Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der
Terrasse- 24
Krummer Timpen 8
49716 Meppen
Telefon: 05931-5994618
Mobil: 0174-4242601
E-Mail: info@terrasse-24.de
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil,
es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3. Auftraggeber im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
4. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
5. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder
eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss
1. Das Angebot von Terrasse-24 ist 10 Werktage gültig, wobei es bei fristgerechter Annahme zum Vertragsschluss kommt. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt
der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkludenten Deckungsgeschäftes mit unseren Zulieferern. Der Kunde wird über die Nichtverfügungbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
2. Bei Vertragsschluss wird eine Teilzahlung bei vereinbarter Montage i. H. v. 30 % und
ohne vereinbarte Montage i. H. v. 40 % des Gesamtpreises sofort fällig. Der noch offene Restbetrag ist nach erbrachter Leistung sofort und ohne Abzug zu entrichten,
sofern bei Vertragsschluss nichts anderes vereinbart worden ist. Sämtliche Zahlungen sind per Überweisung auf das im Angebot angegebene Konto zu leisten.
3. Auftragsänderungen und/oder -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
4. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
§ 3 Lieferung
1. Unsere Liefertermine oder Lieferfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben,
es sei denn, diese sind zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.
2. Vom Auftraggeber nach Vertragsschluss veranlasste Änderungen oder Umstellungen
führen zur Unverbindlichkeit auch fest vereinbarter Liefertermine, es sei denn, anderes wird ausdrücklich vereinbart.
3. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und Liefertermine befreit den Auftraggeber,
der vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen will,
nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist – mindestens aber 3 Wochen –
zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der
Frist ablehnen werde.
4. Soweit von dem Lieferant/Verkäufer nicht zu vertretende Umstände die Lieferung
verzögern, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, bei unangemessener Verzögerung sind sowohl Auftraggeber als auch der Lieferant/Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Nicht zu vertretende Umstände sind insbesondere Streik, Aussperrung, Witterungsverhältnisse und Lieferengpässe, die auf einem
unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen.
§ 4 Gefahrenübergang
1. Ist der Auftraggeber Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit
der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Auftraggeber
über.
2. Ist der Auftraggeber Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit
der Übergabe der Sache an den Auftraggeber über.
3. Dieser Übergabe steht es gleich, wenn der Auftraggeber sich in Verzug der Annahme
befindet.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Ist der Auftraggeber Verbraucher, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur
vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises (einschließlich Umsatzsteuer und
Versandkosten) vor.
2. Ist der Auftraggeber Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis
zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und/oder Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware etwa im Falle
von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie etwaige Beschädigung oder die Vernichtung der Ware unverzüglich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat uns alle Schäden
und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und
durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
5. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat uns der
Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, unser Eigentum auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Auftraggeber, sondern für
Dritte bestimmt sind. Er wird den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinweisen.
§ 6 Gewährleistung
1. Die Mängelhaftung richtet sich unter Berücksichtigung dieser Bedingungen nach den
gesetzlichen Vorschriften.
2. Technische Änderungen sowie handelsübliche Änderungen und Abweichungen in
Form, Farbe, Gewicht und/oder bei den verwandten Materialien bleiben im Rahmen
des Zumutbaren vorbehalten und stellen keinen Mangel dar.
3. Soweit die gelieferte Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sie sich nicht
für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet oder
sie nicht die Eigenschaften, die der Auftraggeber nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnte, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht,
wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung
berechtigt sind.
4. Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder durch
Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, und die andere Art
der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
5. Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl
Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags
(Rücktritt) sowie Schadensersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht
dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu.
7. Unternehmer haben die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gilt
hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Auftraggeber
genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gilt die Ware als vom Auftraggeber genehmigt, wenn die Mängelrüge uns nicht binnen sieben Werktagen nach
dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler
Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser
frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.
§ 7 Haftungsbeschränkung
1. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sowohl aus vertraglichen als
auch aus deliktischen und sonstigen gesetzlichen Anspruchsgrundlagen, ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Ver-
letzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für die Pflichtverletzung der Erfüllungsgehilfen des Lieferanten/Verkäufers.
2. In den Fällen der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beschränkt sich die
Haftung auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden.
§ 8 Montagebedingungen
1. Bei der Gründung der Fundamente wird von einer tragfähigen Erdschicht nicht tiefer
als 80 cm ab OKT (Oberkante Terrain) ausgegangen. Sollte die tragfähige Schicht
tiefer liegen und z. B. einer Pfeilergründung erforderlich werden, so hat der Auftraggeber die Kosten für diesen zusätzlichen Mehraufwand zu übernehmen. Dies gilt
auch für Erdschichten, die den Erdaushub durch ihre Beschaffenheit (Felsen/Geröllschichten) unverhältnismäßig erschweren.
2. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefertermin auch die
baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind. Er ist verpflichtet, Terrasse-24 die Aufwendungen zu ersetzen, die dadurch
entstehen, dass aufgrund von Umständen, die Terrasse-24 nicht zu vertreten hat, eine Montage zum vereinbarten Liefertermin nicht begonnen werden oder nicht vollständig erfolgen kann. Für die Montage werden Einbauverhältnisse vorausgesetzt,
die eine ungehinderte Durchführung ohne besondere Zusatzarbeiten ermöglichen.
Der Bauplatz muss zudem gut zugänglich sein und darf keinerlei Hindernisse aufweisen.
Terrasse-24 übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an Leitungen, Kabeln
oder sonstigen im Boden oder in der Wand, die Terrasse-24 nicht vor Aufnahme der
Montagearbeiten schriftlich von dem Auftraggeber bekannt gemacht worden sind. Die
Wiederherstellung von Pflaster und/oder anderen Belägen nach Abschluss der Montagearbeiten obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Terrasse-24 übernimmt keine
Garantie für Silikonarbeiten, Fugen müssen vom Auftraggeber gewartet werden.
3. Nach Abschluss der Montagearbeiten erfolgt keine Grundreinigung der Produkte. Für
die ab Terrassendach entstehende Entwässerung und deren Vorbereitungen zeichnet sich ausdrücklich der Auftraggeber verantwortlich. Es sei denn, es besteht eine
ausdrückliche schriftliche Vereinbarung.
4. Für Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Auftraggebers oder an anderen Gegenständen entstehen, hat Terrasse-24 nur einzustehen, wenn diese auf
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen; für leichte Fahrlässigkeit hat Terrasse-24
insofern nur bei Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten einzustehen.
§ 9 Behördliche Genehmigungen
1. Die Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen ist u.U. genehmigungspflichtig.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf eigene Kosten etwa erforderliche behördliche
Genehmigungen vor Bauausführung einzuholen. Wir haften nicht für die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens und/oder Baustopps oder Geldbußen, die dem
Auftraggeber wegen eines Verstoßes gegen die geltenden Bauordnungen auferlegt
werden.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seiner Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der
Sitz von Terrasse-24, § 38 ZPO. Dies ist auch der Fall, wenn der Auftraggeber keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt hat oder seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist.
2. Für allgemeine Verbraucherprobleme ist grundsätzlich die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. zuständig, welche unter
https://www.verbraucher-schlichter.de oder unter folgender Adresse erreicht wer-den
kann: Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein.
3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Planungen und sonstigen Unterlagen
behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere
ausdrückliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
4. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder
im Zusammenhang mit dieser erhobene personenbezogene Daten im Sinne von Art.
2 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) verarbeitet werden, sofern die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 DS-GVO vorliegen. Ergänzend gilt unsere Datenschutzerklärung, in der Sie nähere Hinweise zum Datenschutz finden.
5. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages als Ganzen nicht.
Stand: Januar 2023